Sollte es dennoch zu einem (unbeabsichtigten) Zwischenfall kommen, bei denen diese Daten externen unberechtigten und nicht
autorisierten Personen oder Organisationen in die Hände fallen, so sind wir verpflichtet, diesen Vorfall dem LDI
(Landesdatenschutzbehörde) zu melden.
Als Unternehmen müssen wir eine Verletzung des Schutzes von personenbezogenen Daten unverzüglich und möglichst binnen
72 Stunden nach Bekanntwerden der Verletzung melden.
Den Beschäftigten entstehen, außer bei einem vorsätzlichen Vergehen, keine Nachteile.
Bitte zögere nicht, dich an unseren Datenschutzbeauftragten oder den Datenschutzkoordinator Herrn Kai van der Hoven zu wenden!