Abschaffung des „Nebenkostenprivilegs“

Abschaffung des „Nebenkostenprivilegs“

Abwassergebühren, Kosten für die Müllabfuhr oder Treppenhausreinigung, die Grundsteuer oder Heizkosten – all diese Punkte sind Teil der jährlichen Betriebskostenabrechnung. Teil dieser Abrechnung waren bisher auch Gebühren für den gemeinschaftlichen Kabelanschluss Ihres Wohnhauses. Doch damit ist ab Juli 2024 Schluss!

Was ist das Nebenkostenprivileg?

Bisher wurden die Gebühren für einen gemeinschaftlichen Kabelanschluss für ein Mehrfamilienhaus über die Betriebskosten abgerechnet – so hat das auch die GEBAG gehandhabt. Diese Umlage der Kosten nennt man „Nebenkostenprivileg“. Mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes wird diese Umlage-Möglichkeit für Vermieter enden – die Übergangsfrist hierfür endet am 30. Juni 2024. Ab diesem Zeitpunkt schließen Vermieterinnen und Vermieter grundsätzlich keine Sammelverträge mehr für den Kabelanschluss ihrer Gebäude, sondern jeder Mieter kann einen eigenen Vertrag mit einem Anbieter der persönlichen Wahl abschließen. Die GEBAG hat sich gleichwohl dafür entschieden, zusammen mit ihrem städtischen Partner mit der Duisburg CityCom, kurz DCC, dem Mieter eine TV-Grundversorgung für einen Übergangszeitraum - unentgeltlich - zur Verfügung zu stellen.

Warum wird das Nebenkostenprivileg abgeschafft?

Vor über 40 Jahren wurde das Kabelfernsehen eingeführt, plötzlich gab es nicht mehr nur wenige analoge Fernsehsender, sondern bis zu 30 Kanäle. Doch die Zeiten haben sich geändert: Die Fernsehübertragung läuft mittlerweile komplett digital – und nicht jeder nutzt mehr den klassischen Kabelanschluss, viele Menschen schauen Fernsehen über das Internet oder schauen gar kein „klassisches“ Fernsehen mehr, sondern nutzen diverse Streamingdienste. Die Sehgewohnheiten haben sich geändert – dem soll mit der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs nun Rechnung getragen werden.

Was bedeutet das für Sie?

Die TV-Grundversorgung bleibt Ihnen durch die Kooperation mit der DCC für die nächsten Jahre erhalten und gleichzeitig haben Sie die freie Wahl: Sie können sich in den Bereichen TV, Telefon und Internet für den Anbieter entscheiden, der das für Sie beste Angebot hat. Diese Wahlfreiheit kennen wir ja bereits aus anderen Bereichen, sei es nun der Stromversorger oder der DSL-Anbieter.

Die Voraussetzungen für die Technik der Zukunft sind indes geschaffen: „In all unseren Wohnungen liegen bis zum Stichtag am 30. Juni 2024 Glasfaser-Anschlüsse“, erklärt Helder Fernandes, Abteilungsleiter Instandhaltung bei der GEBAG. „Das haben wir in Zusammenarbeit mit der DCC, umgesetzt. Unsere Mieterinnen und Mieter können selbstverständlich einen eigenen Vertrag mit der DCC abschließen. Sie können sich aber auch für einen anderen Anbieter entscheiden, sofern dieser einen Open Access Vertrag mit der DCC eingeht. Die DCC schafft dafür gerade die Voraussetzungen. Wichtig ist nur, dass der gewählte Anbieter eine der bereits vorhandenen Glasfasern der DCC nutzt – es ist absolut nicht notwendig, dass der neue Anbieter eine eigene Glasfaserleitung in Ihre Wohnung legt.“

Derzeit müssen Sie als Mieter noch nichts tun. Falls Sie sich jetzt schon für einen neuen Anbieter für schnellstes Glasfaserinternet oder auch Internet-TV entscheiden wollen, empfehlen wir Ihnen die Angebote unseres Partners Duisburg CityCom. Nähere Informationen erhalten Sie unter https://www.duisburg.citycom/privatkunden oder unter der Telefonnummer 0203 604 2001 (Montag – Freitag 08:00-20:00 Uhr, Samstag 08:00-18:00)

Weitere Informationen erhalten Sie bei der DCC unter https://www.duisburgcity.com/ oder bei der GEBAG (Helder Fernandes, Abteilungsleiter Instandhaltung: helder.fernandes@gebag.de oder 0203 6004-277).

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