.Für unaufschiebbare Angelegenheiten lassen sich telefonische Notfalltermine vereinbaren.
Da noch nicht absehbar ist, wie sich die Lage bzgl. des Virus entwickeln wird, hat das NRW- Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen folgende Änderungen mitgeteilt:
1. Der Wohngeldantrag kann auch online gestellt werden.
Über den Wohngeldrechner NRW („Wohngeldproberechner“) können Bürgerinnen und Bürger schnell und unkompliziert herausfinden, ob sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch dieser ist. Nach der Berechnung kann direkt über das Tool ein Online-Antrag gestellt werden. Link zur Online-Antragstellung: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW
Natürlich ist aber auch weiterhin noch eine schriftliche Antragstellung per Post möglich! Für eine telefonische Anforderung von Antragsformularen hat die Wohngeldstelle Duisburg zwei zusätzliche Service-Telefonnummern eingerichtet. Sie erreichen Sie unter 0203 283-3997 und 0203 283-5599.
2. Wohngeld befristet auf drei Monate ggf. ohne Plausibiltätsprüfung (abhängig vom Fall)
Werden Wohngeld(erhöhungs)anträge von Personen gestellt, die infolge der wirtschaftlichen Auswirkungen durch das Coronavirus beispielsweise Kurzarbeitergeld bekommen oder als geringfügig Beschäftigte ihre Minijobs, insbesondere in der Gastronomie (zumindest zeitweise), verloren haben, wird seitens des Ministeriums empfohlen, diese Fälle ohne damit verbundene Plausibilitätsprüfung mit einem verkürzten Bewilligungszeitraum von drei Monaten zu bescheiden. Danach wäre ggf. ein neuer Wohngeldantrag zu stellen. Wenn sich im laufenden Bewilligungszeitraum nicht nur vorübergehend Veränderungen ergeben, ist über die Leistung des Wohngeldes von Amts wegen neu zu entscheiden.
Das Amt für Soziales und Wohnen bittet die Bürgerinnen und Bürger, einzureichende Unterlagen per Post oder per E-Mail zu senden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit des Posteinwurfs in die vorhandenen Briefkästen. Informationen zum Thema „Wohngeld“ finden Sie auch auf der Seite der Stadt: https://www.duisburg.de/vv/produkte/pro_du/dez_iii/50/wohngeld.php
Informationen in anderen Sprachen
Informationen zu staatlichen Leistungen auf italienisch (Guida per i locatari), auf russisch (Помощь для арендаторов), auf polnisch (Materiały dla najemców), auf arabisch (منشور إرشادي للمستأجرين) und auf vietnamesisch (Trao tay cho người thuê nhà).
Telefon: 0203.6004-0
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