Mietspiegel 2021

Mietspiegel 2021

Der Duisburger Mietspiegel 2021 tritt am 1. November in Kraft und dient als Richtschnur zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmieten. Die ermittelten Mietwerte bieten den Mietparteien eine Orientierungsmöglichkeit, um in eigener Verantwortung eine Miethöhe zu vereinbaren.

Astrid Neese, Beigeordnete für Bildung, Arbeit und Soziales, freut sich, dass es auch unter den schwierigen Rahmenbedingungen wieder gelungen ist, den Mietparteien ein Instrument zur Orientierung bei der Bestimmung des Mietpreises an die Hand zu geben: „Damit trägt der Duisburger Mietspiegel aktiv zum Mietfrieden in Duisburg bei. Mietspiegel sind zudem in der politischen Diskussion angekommen. Bereits zum 1. Januar 2020 wurde mit dem Gesetz zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete der Zeitraum von bislang vier auf sechs Jahre erhöht. Aktuell sieht das Mietspiegelreformgesetz weitere Änderungen vor. Das Gesetz wird zum 1. Juli 2022 in Kraft treten. Eine Mietspiegelverordnung soll klarstellen, wie Mietspiegel künftig zu erstellen sind.“

Ähnlich wie im Mietspiegel 2019 steht bei dem neuen Mietspiegel eine Anpassung der Mietwerttabelle im Vordergrund. Zu- und Abschläge bleiben unverändert. So wurden die Werte über alle Baualtersklassen hinweg um ein Prozent angehoben. Beispiel für eine 75 m² große Wohnung: Die Mietspanne für Wohnungen aus dem Baujahr 1965 in einer normalen Wohnlage wird mit 5,25 Euro bis 5,75 Euro ausgewiesen. Darüber hinaus sind noch Zu- und Abschläge möglich.

Den Mietspiegel 2021 können Sie hier herunterladen: Mietspiegel 2021 (PDF)

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