Haushalte, die kein eigenes Einkommen oder Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, haben Anspruch auf die sogenannte „Grundsicherung“, die die Kosten der Wohnung (in Teilen) abdeckt. In der aktuellen Situation des Corona-Virus kann dies auch Selbstständige betreffen, die aktuell ohne gesichertes Einkommen dastehen. Aufgrund der aktuellen Situation wird im Rahmen des Sozialschutz-Pakets das Verfahren vereinfacht. Es gibt beispielsweise keine zeitaufwändige Vermögensprüfung mehr. Diese Situation greift für Anträge für Bewilligungszeiträume mit Beginn vom 01.03.2020 bis zum 30.06.2020.
Wie kann ich Grundsicherung beantragen?
Betroffene stellen unmittelbar beim zuständigen Jobcenter einen Antrag auf Grundsicherung und Übernahme der vollen Wohnkosten.
Wie kann ich meinen Antrag stellen?
Erstanträge können formlos – telefonisch (0203 302 1910), per E-Mail oder schriftlich (Post oder Hausbriefkasten des Jobcenters) - gestellt werden. Bitte geben Sie eine Rückrufnummer an, damit das Jobcenter Sie kontaktieren kann. Welche Antragsunterlagen und Nachweise für eine Bewilligung benötigt werden, wird Ihnen vom Jobcenter mitgeteilt.
Hilfreiche Links:
Beantragen der Grundsicherung in Zeiten des Corona-Virus: https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/
FAQ rund um die Grundsicherung: https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung
Merkblätter und Formulare, u. a. auch der vereinfachte Antrag auf ALG II: https://www.arbeitsagentur.de/content/1463061318106#1478809808529
Telefon: 0203.6004-0
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