Sollte es dennoch zu einem (unbeabsichtigten) Zwischenfall kommen, bei denen diese Daten externen unberechtigten und nicht
autorisierten Personen oder Organisationen in die Hände fallen, so sind wir verpflichtet, diesen Vorfall dem LDI
(Landesdatenschutzbehörde) zu melden.
Als Unternehmen müssen wir eine Verletzung des Schutzes von personenbezogenen Daten unverzüglich und möglichst binnen
72 Stunden nach Bekanntwerden der Verletzung melden.
Dem Beschäftigten entstehen, außer bei einem vorsätzlichen Vergehen, keine Nachteile.
Bitte zögern Sie nicht, sich an unseren Datenschutzbeauftragten oder den Datenschutzkoordinator Herrn Kai van der Hoven zu wenden!