Datenpannen

Wir alle sind bemüht, den Schutz der personenbezogenen Daten jederzeit sicherzustellen.

Sollte es dennoch zu einem (unbeabsichtigten) Zwischenfall kommen, bei denen diese Daten externen unberechtigten und nicht autorisierten Personen oder Organisationen in die Hände fallen, so sind wir verpflichtet, diesen Vorfall dem LDI (Landesdatenschutzbehörde) zu melden.

Als Unternehmen müssen wir eine Verletzung des Schutzes von personenbezogenen Daten unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden der Verletzung melden.

Dem Beschäftigten entstehen, außer bei einem vorsätzlichen Vergehen, keine Nachteile.

Bitte zögern Sie nicht, sich an unseren Datenschutzbeauftragten oder den Datenschutzkoordinator Herrn Kai van der Hoven zu wenden!

Allgemeine Informationen
1. Wann und wo ist die Datenpanne aufgetreten?
2. Beschreibung des konkreten Vorfalls
Zum Beispiel: Verlust oder Diebstahl von Datenträgern, unrechtmäßige / irrtümliche Übermittlung, unrechtmäßige Einsichtnahme durch einen Mitarbeiter, Angriff auf Computersysteme
3. Welche Datenarten sind betroffen (nach Artikel 9 der DSGVO)?
4. Wie viele Datensätze sind (ungefähr) betroffen?
5. Besteht aus Ihrer Sicht das Risiko des Datenmissbrauchs?
6. Drohen aus Ihrer Sicht schwerwiegende Beeinträchtigungen für die Rechte oder schutzwürdigen Interessen der Betroffenen (z. B. Identitätsbetrug, unberechtigte Abbuchungen, soziale Nachteile)?
7. Sind Maßnahmen zum Schutz der Daten ergriffen worden?
8. Sonstige Mitteilungen
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