Ohne eine gewisse Ordnung ist das Zusammenleben mehrerer Menschen unter einem Dach nicht möglich. Die Mieterinnen und Mieter eines Hauses werden sich nur dann wohlfühlen, wenn alle Bewohner aufeinander Rücksicht nehmen. Um das Zusammenleben zu erleichtern, gibt es die Hausordnung, die das Zusammenleben aller Hausbewohner in Grundzügen regelt. Sie enthält Rechte und Pflichten und ist außerdem wesentlicher Bestandteil des Mietvertrages.
Nun sind auch Streitigkeiten zwischen Nachbarn nicht immer zu vermeiden – wie gut, wenn man sich da auf seine Hausordnung berufen und nachschauen kann, was man darf und was nicht. Problematisch wird es jedoch dann, wenn Mietpartei A eine deutlich ältere Version der Hausordnung vorliegen hat und somit ggf. andere Regelungen in der Hausordnung vorfindet als Mietpartei B. Um hier eine einheitlich Regelgrundlage zu schaffen, wurde nun die GEBAG-Hausordnung überarbeitet und auf den neusten Stand gebracht.
Die Fassung vom Januar 2022 ist nun gültig und kann bei Streitigkeiten zwischen Nachbarn als verbindliche Grundlage zurate gezogen werden. Auch die GEBAG als Vermieterin wird sich im Zweifelsfall auf diese Fassung der Hausordnung berufen.
Die wichtigsten Anpassungen stellen wir Ihnen hier im Überblick vor:
- Die Zeiten der Nachtruhe und die zur Nutzung der Waschküche wurden vereinheitlicht. Die Nachtruhe greift von 22.00 bis 7.00 Uhr, zugleich darf die Waschküche zwischen 7.00 und 22.00 Uhr genutzt werden.
- Die Hausordnung besagt nun eindeutig, welche Gegenstände aus Brandschutz- und Verkehrssicherungsgründen nicht im Treppenhaus platziert werden dürfen: „Im Treppenhaus und im Kellerflur dürfen keine Fahrräder, Krafträder (z. B. Motorroller), Möbel (z.B. Schuhschränke) oder sämtliche Gegenstände (z.B. Schuhe) abgestellt werden.“
- Neu ist eine Regelung zum Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse bzw. auf Gemeinschaftsgartenflächen: Das Grillen auf den Balkonen/Loggien/ Terrassen ist nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften mit einem Elektro- oder Gasgrill gestattet. Das Grillen mit diesen Geräten auf den zum Haus gehörenden Freiflächen sollte mit den Mitmietern abgestimmt werden. Das Grillen am und im Gebäude mit Holzkohle ist nicht erlaubt.
- Ein großer Streitpunkt unter Nachbarn ist das Lüften des Treppenhauses und der Keller. Auch hier legt die neue GEBAG-Hausordnung nun fest, dass grundsätzlich alle „allgemeinen Räumlichkeiten wie Treppenhaus, Waschküche, Trockenraum etc. regelmäßig gelüftet werden [sollen]. Hier sollte jedoch – insbesondere in den Wintermonaten - nicht dauerhaft ein Fenster offen oder auf Kipp stehen, sondern eine Stoßlüftung für ca. 10 Minuten durchgeführt werden (2-3 x täglich).“
- Insbesondere in der warmen Jahreszeit werden Mietergärten und Gemeinschaftsflächen schnell zum zusätzlichen Wohnraum für die Mieterinnen und Mieter eines Hauses. Damit auch hier das Zusammenleben harmonisch verläuft, legt die neue Hausordnung nun fest, was erlaubt ist und was nicht – insbesondere, welche Gegenstände aufgestellt werden dürfen und welche nicht. Untersagt ist beispielsweise die Installation einer festen Feuerstätte (wie einer gemauerten Grillanlage) oder das Aufstellen von Gartenpools/Schwimmbecken, von Trampolinen oder Gartenpavillons.
- Für die GEBAG war ebenfalls wichtig, in der Hausordnung noch einmal ganz klar festzulegen, dass Kinder sich bewegen wollen – und auch sollen. Insbesondere dürfen Kinder auf den dafür vorgesehenen Flächen wie Spielplätzen spielen – und auch Besucherkinder der im Haus lebenden Kinder! Auch auf dem Hof und der zum Haus gehörenden Rasenfläche darf gespielt werden, sofern die Nachbarn nicht unzumutbar gestört werden. Untersagt ist ebenfalls das Fußballspielen auf Garagenhöfen oder das Schießen gegen Fenster und Fassaden.
Die komplette aktuelle Hausordnung der GEBAG (Stand Januar 2022) finden Sie hier zum Download oder im Bereich Service. Dort ist die Hausordnung auch in englischer Übersetzung abrufbar.
Sie haben noch Fragen? Melden Sie sich gern: 0203 6004-0 oder service@gebag.de.