Im Jahr 2022 steht zum dritten Mal seit den 1980er-Jahren eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung, auch Zensus genannt, in Deutschland auf dem Plan. Im Rahmen des Zensus sollen unter anderem auch Daten zum Gebäude- und Wohnungsbestand sowie zur durchschnittlichen Wohnsituation deutscher Haushalte erhoben werden.
Für Politik, Wirtschaft und Verwaltungen dient der Zensus als Planungs- und Entscheidungsgrundlage. Auf Grundlage des Zensus können beispielsweise Infrastrukturmaßnahmen wie der Bau von Schulen oder Kindertagesstätten besser geplant werden. Für die Planung von Bauvorhaben werden auch die Wohnungen in Deutschland gezählt. Daher sind Vermieter wie die GEBAG, aber auch private Vermieter zur Weitergabe bestimmter Daten an die Statistikämter der Länder verpflichtet. Die Durchführung des Zensus ist für Mai 2022 geplant.
Für die sogenannte „statistische Generierung von Haushalten“ wird die GEBAG lediglich die Anzahl der Bewohner einer Wohnung sowie den Namen von ein, maximal zwei im Haushalt lebenden Personen mitteilen – so will es das dem Zensus zugrundeliegende Gesetz. Wir handeln dabei entsprechend der EU-DSGVO, andere personenbezogene Daten werden wir nicht weitergeben!
Telefon: 0203.6004-0
Zum Kontaktformular