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Total lokal

Mit einem Balkonkraftwerk Strom direkt vor dem eigenen Balkon produziert

Seit dem vergangenen Jahr ist das Thema „Energiesparen im Alltag“ in aller Munde – auch wir haben in den letzten Ausgaben der tach. immer wieder über Möglichkeiten berichtet, wie sich im Alltag mit kleinen Tricks und Kniffen bares Geld einsparen lässt. Helfen kann hier auch die Installation eines Balkonkraftwerks: eine kleine Solaranlage, die am oder auf dem eigenen Balkon installiert wird. Meistens erfolgt die Befestigung außen am Balkongeländer. Die kleinen Stromproduzenten sind beliebt: In Deutschland sind mittlerweile über 400.000 Balkonkraftwerke in Betrieb.

„Damit sich die Investition in ein Balkonkraftwerk rentiert, ist es wichtig, auf die genaue Ausrichtung zur Sonne zu achten. Am meisten Strom erzeugt ein Kraftwerk natürlich Richtung Süden“, erläutert Helder Fernandes, Abteilungsleiter Instandhaltung bei der GEBAG. Der Vorteil? „Durch den Einbau lässt sich bares Geld sparen, da die durch das Kraftwerk gespeicherte Energie in Haushaltsstrom umgewandelt wird – das macht sich auf der Stromrechnung bemerkbar!“ So kann ein Balkonkraftwerk mit einer Leistung von 600 Watt eine Ersparnis von rund 150 Euro jährlich ausmachen.

Die Energiewende soll sich nach dem Willen der Bundesregierung auch im privaten Bereich vollziehen. Daher werden in diesem Jahr einige Regelungen für die Anmeldung und Inbetriebnahme von Balkonkraftwerken vereinfacht. Seit April muss das Balkonkraftwerk beispielsweise nicht mehr vom Nutzer beim Stromanbieter angemeldet, sondern lediglich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Außerdem ist mittlerweile der Einbau eines Stromzählers ohne Rücklaufsperre gestattet. Das bedeutet, dass der Zähler rückwärtslaufen darf und sich damit der Zählerstand verringert, wenn das Balkonkraftwerk gerade mehr Strom erzeugt als benötigt wird. Damit wird die Stromersparnis dann auch wirklich real. Den Einbau eines solchen Zählers übernimmt der Messstellenbetreiber, üblicherweise der Stromanbieter.

„Auch wir möchten in Zukunft unseren Mieterinnen und Mietern die Möglichkeit einräumen, ein Balkonkraftwerk zu installieren“, bestätigt Helder Fernandes. Damit alles reibungslos läuft, müssen jedoch einige Punkte beachtet werden:

  • Für die Installation benötigen Sie zunächst eine Einbaugenehmigung der GEBAG. Hierbei hilft Ihnen Ihr zuständiger Instandhaltungstechniker gern weiter – die Kontaktdaten finden Sie in der Heftmitte.
  • Das installierte Balkonkraftwerk darf derzeit noch eine maximale Leistung von 600 Watt haben. Aus sicherheits- und versicherungstechnischen Gründen gestatten wir lediglich den Einbau einer Anlage des Typs Hepa Solar (600 W Komplettkraftwerk, steckerfertig). 
  • Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist ein fachgerechter Einbau des Kraftwerks notwendig, d. h. eine stabile, wind- und wetterfeste Montage.
  • Die Elektroanlage Ihrer Wohnung, insbesondere die Steckerverbindung des Balkonkraftwerks, muss vor der Installation fachmännisch geprüft werden.
  • Die Registrierung Ihres Balkonkraftwerks beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur muss von Ihnen übernommen werden.
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