Wohngeld plus kommt

Aber was genau wird denn auf das Wohngeld addiert?

Der Wohnkostenzuschuss wird nochmal reformiert

Im Jahr 2020 haben wir Ihnen das Wohngeld schon einmal vorgestellt – zum neuen Jahr wird der Wohnkostenzuschuss noch einmal reformiert. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Neuerungen vor.

Was ist Wohngeld überhaupt?

Das Wohngeld ist eine Unterstützung des Staates, ein staatlicher Wohnkostenzuschuss. Er ist für Haushalte mit geringem Einkommen gedacht, um diese zu entlasten. Wichtig: Beim Wohngeld handelt sich nicht um Almosen des Staates – wer die Voraussetzungen erfüllt, hat einen Rechtsanspruch darauf! Allerdings gilt der Anspruch auf das beantragte Wohngeld nur für 12 Monate, danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Wie wird das Wohngeld berechnet?

Das Wohngeld setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Der Hauptfaktor ist die Stadt, in der man lebt: An der Durchschnittsmiete im deutschlandweiten Vergleich orientiert sich die sogenannte „Mietstufe“ – je höher die Durchschnittsmiete, desto höher die Mietstufe. Duisburg liegt aktuell bei Mietstufe 3, die Nachbarstadt Düsseldorf bei Stufe 6. Des Weiteren spielen beispielsweise die Kaltmiete, Betriebskosten, die Anzahl der Haushaltsmitglieder, Unterhaltspflichten oder Behinderungen eine Rolle. Unerheblich für die Gewährung des Zuschusses ist, ob Ihre Wohnung in einem Alt- oder Neubau liegt und ob diese öffentlich gefördert, steuerbegünstigt oder freifinanziert ist.

Warum wird das Wohngeld reformiert?

Aufgrund der stark gestiegenen Energie- und Wohnkosten hat sich die Bundesregierung dazu entschieden, das Wohngeld zum Jahr 2023 zu reformieren. Mit dem neuen „Wohngeld Plus“ sollen deutlich mehr Menschen Anrecht auf oder ein höheres Wohngeld bekommen: Der Kreis der Empfangsberechtigten soll auf zwei Millionen Bürgerinnen und Bürger erweitert werden – aktuell sind etwa 600.000 Menschen Wohngeld-berechtigt.

Was kommt dazu?

Im Durchschnitt steigt das Wohngeld um circa 190 Euro pro Monat – und ist damit fast doppelt so hoch wie aktuell. Zudem werden Heizkosten- und Klimakomponenten für weitere Zuschläge eingeführt. Außerdem ist ein Heizkostenzuschuss geplant – für einen Ein-Personen-Haushalt gibt es beispielsweise 415 Euro, zwei Personen erhalten 540 Euro.

Infos gibt’s zum Beispiel auf der Internetseite der Bundesregierung oder des Bundesbauministeriums, dort finden Sie auch einen Wohngeldrechner. Auch das Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Duisburg oder Ihr zuständiges Kundenteam bei der GEBAG helfen gern weiter.

Kontakt Formulare FAQ Mietgesuch

Für Notfälle außerhalb der Öffnungszeiten

Telefon: 0203.6004-0

Ihr Kontakt zu uns

Zum Kontaktformular​​​​​​​

Formulare

Zur Übersicht​​​​​​​

Reparaturen

Reparatur melden

Häufige Fragen

Zur FAQ-Übersicht​​​​​​​